ORTOWEAR APS
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Dokument-Nr.: OW-TC-DE-001
Version: 2.0
Inkrafttreten: 01.08.2026
Dokumentenverantwortlicher: CEO
Genehmigt durch: CEO
© Ortowear ApS
Alle Rechte vorbehalten.
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („Bedingungen“) gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Lizenzen sowie sonstige Leistungen der Ortowear ApS („Ortowear“) gegenüber Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Kliniken, Organisationen sowie sonstigen juristischen Personen („Kunde“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über OrtoConnect, die Website von Ortowear, E-Mail, elektronischen Datenaustausch (EDI), Telefon oder auf andere Weise geschlossen wird.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Ortowear deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Produkte und Leistungen
Diese Bedingungen gelten insbesondere für:
1.3 Ergänzende Vereinbarungen
Für einzelne Produkte oder Leistungen können ergänzende Vereinbarungen gelten, insbesondere:
Soweit eine ergänzende schriftliche Vereinbarung von diesen Bedingungen abweicht, hat diese hinsichtlich des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Leistung Vorrang.
Im Sinne dieser Bedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Vertrag
Die Gesamtheit der zwischen Ortowear und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung einschließlich Angebot, Auftragsbestätigung, dieser Bedingungen sowie sämtlicher Anlagen und ergänzender Vereinbarungen.
Cloud-Service
Jede internetbasierte Software-, Plattform- oder Datenlösung, die von Ortowear bereitgestellt wird.
Hardware
Sämtliche von Ortowear gelieferte physische Geräte einschließlich 3D-Scanner, Messsysteme und Zubehör.
Kunde
Die juristische Person, welche Produkte oder Leistungen von Ortowear bezieht.
Lieferung
Jede Lieferung von Produkten, Software oder Dienstleistungen.
Bestellung
Jede vom Kunden abgegebene Bestellung.
Produkt
Jeder von Ortowear gelieferte körperliche Gegenstand.
Dienstleistung
Support-, Wartungs-, Installations-, Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Dienstleistungen von Ortowear.
Software
Jede von Ortowear bereitgestellte Software, Firmware, Desktop-Anwendung, mobile Anwendung oder webbasierte Lösung.
Standardprodukt
Ein Produkt, das nach Standardspezifikationen ohne individuelle Anpassung hergestellt wird.
Individuell gefertigtes Produkt
Ein Produkt, das speziell für einen einzelnen Patienten oder Kunden auf Grundlage individueller Maße, Scans, klinischer Angaben oder sonstiger Spezifikationen hergestellt wird.
Entscheidungsunterstützendes Werkzeug
Ein von Ortowear entwickeltes digitales Werkzeug, das die fachliche Beurteilung des Kunden bei der Auswahl von unter anderem Größe, Passform, Modell, Komponenten oder sonstigen Produkteigenschaften unterstützt. Das Werkzeug dient ausschließlich als technische Entscheidungshilfe und ersetzt weder die fachliche Beurteilung noch die Verantwortung des Kunden.
3.1 Allgemeines
Ortowear entwickelt, produziert, vertreibt und liefert Produkte und Dienstleistungen im Bereich Orthopädie, Biomechanik und verwandter Fachgebiete.
Eine Lieferung kann aus einem oder mehreren Produkten, Softwarelizenzen, Hardwarekomponenten oder Dienstleistungen bestehen.
3.2 Individuell gefertigte Produkte
Individuell gefertigte Produkte werden auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Scans, Maße, Spezifikationen oder sonstigen Angaben hergestellt.
Da jedes Produkt individuell gefertigt wird, stellen geringfügige Abweichungen hinsichtlich Materialien, Verarbeitung, Farbe oder handwerklicher Ausführung keinen Mangel dar.
3.3 Standardprodukte
Standardprodukte werden entsprechend den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Spezifikationen des Herstellers oder von Ortowear geliefert.
Ortowear behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen an Konstruktion, Materialien oder Design vorzunehmen, sofern dadurch Funktion, Qualität oder bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3.4 Software
Software wird ausschließlich im Rahmen eines Nutzungsrechts bereitgestellt und nicht verkauft.
Der Umfang des Nutzungsrechts richtet sich nach diesen Bedingungen sowie gegebenenfalls ergänzenden Lizenzvereinbarungen.
3.5 Hardware
Hardware wird entsprechend den technischen Spezifikationen der Auftragsbestätigung sowie der jeweiligen Produktdokumentation geliefert.
4.1 Angebote
Sämtliche Angebote, Broschüren, Kataloge, Preislisten, Produktbeschreibungen, Abbildungen, technischen Angaben sowie sonstigen Verkaufsunterlagen dienen ausschließlich der Information und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.2 Bestellungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche im Zusammenhang mit einer Bestellung übermittelten Angaben vollständig, richtig und ausreichend sind.
Dies umfasst insbesondere:
Ortowear haftet nicht für Mängel, Verzögerungen oder sonstige Folgen, die ganz oder teilweise auf unrichtige, unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
4.3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald Ortowear eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder die Bestellung des Kunden auf andere Weise schriftlich angenommen hat.
Bei Bestellungen über digitale Plattformen von Ortowear, insbesondere OrtoConnect, gilt der Vertrag als geschlossen, sobald der Kunde die Webbestellung abschließt und absendet. Eine gesonderte Auftragsbestätigung wird nicht zwingend erstellt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus der jeweiligen Plattform ergibt.
Ortowear ist berechtigt, eine Bestellung ganz oder teilweise abzulehnen, solange Konstruktion, Planung, Materialbeschaffung oder Produktion noch nicht begonnen haben, insbesondere bei unvollständigen Angaben, technischen Gründen oder fehlender Bonität.
4.4 Änderungen und Stornierungen
Änderungen oder Stornierungen einer Bestellung nach Vertragsschluss bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ortowear.
Hat die Konstruktion, Entwicklungsarbeit, Planung, Materialbeschaffung, Produktion oder sonstige Bearbeitung der Bestellung bereits begonnen, ist Ortowear berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr sowie die Vergütung bereits erbrachter Leistungen, verbrauchter Materialien, beschaffter Komponenten und sonstiger nachweisbarer Kosten zu berechnen.
Änderungen können Anpassungen des Preises, der Lieferzeit, der Produktspezifikation sowie sonstiger Vertragsbedingungen erforderlich machen.
Ortowear ist nicht verpflichtet, Änderungen oder Stornierungen individuell gefertigter Produkte zu akzeptieren, sobald Konstruktion, Materialbeschaffung oder Produktion begonnen haben.
4.5 Bestellentwürfe
Als Entwurf gespeicherte Bestellungen innerhalb von OrtoConnect oder anderer digitaler Plattformen gelten nicht als verbindlich, solange sie vom Kunden nicht ausdrücklich abgeschlossen und abgesendet wurden.
5.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Zölle, Steuern, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Preisanpassungen
Ortowear behält sich das Recht vor, Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung anzupassen, insbesondere aufgrund von:
Erhöht sich der Preis einer Bestellung um mehr als zehn Prozent (10 %), ist der Kunde berechtigt, den hiervon betroffenen Teil der Bestellung schriftlich zu stornieren, sofern dies unverzüglich nach Mitteilung der Preisänderung erfolgt.
5.3 Zahlung
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, der Webbestellung oder der Rechnung.
Bei Zahlungsverzug ist Ortowear berechtigt, Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige Mahn- und Inkassokosten zu berechnen.
Darüber hinaus ist Ortowear berechtigt, weitere Lieferungen, Dienstleistungen sowie den Zugang zu Software und Cloud-Services bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen auszusetzen.
5.4 Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Ortowear aufzurechnen oder Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder Gegenforderungen zurückzuhalten, sofern die Gegenforderung nicht von Ortowear schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
6.1 Lieferort
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung Ex Works (EXW) ab dem Geschäftssitz von Ortowear oder einem von Ortowear bestimmten Produktions- oder Lagerstandort gemäß der jeweils gültigen Fassung der Incoterms.
6.2 Lieferzeit
Von Ortowear angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Lieferfrist beginnt erst, wenn
Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Ortowear verursacht werden, verlängern die Lieferfrist entsprechend.
6.3 Teillieferungen
Ortowear ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dem keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung entgegensteht.
Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.4 Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt entgegen, gilt die Lieferung dennoch als erfolgt.
Ortowear ist berechtigt, die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern sowie die hierdurch entstehenden Lager-, Transport-, Verwaltungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
Die Gefahr geht entsprechend der vereinbarten Lieferbedingung auf den Kunden über.
Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Lieferung versand- oder abholbereit ist.
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der betreffenden Lieferung Eigentum von Ortowear.
Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die Produkte sorgfältig aufzubewahren und eindeutig als Eigentum von Ortowear kenntlich zu machen.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ortowear darf der Kunde die Produkte weder veräußern, verpfänden, vermieten noch in sonstiger Weise über sie verfügen, soweit dadurch die Sicherungsrechte von Ortowear beeinträchtigt werden könnten.
9.1 Individuell gefertigte Produkte
Individuell gefertigte Produkte werden ausschließlich nach den Vorgaben des Kunden hergestellt und können daher weder zurückgegeben noch storniert werden, sofern kein berechtigter Mangel vorliegt oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
9.2 Standardprodukte
Standardprodukte können ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ortowear zurückgegeben werden.
Zur Rücknahme müssen die Produkte
Ortowear behält sich vor, eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr zu berechnen.
Sonderbeschaffungen, Auslaufartikel sowie speziell für den Kunden beschaffte Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
10.1 Wareneingangskontrolle
Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen und Transportschäden zu untersuchen.
Transportschäden sind unmittelbar bei Übernahme gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren.
Unterlässt der Kunde die fristgerechte Untersuchung oder Mängelanzeige, verliert er das Recht, sich auf den betreffenden Mangel zu berufen, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.
10.2 Kontrolle vor Übergabe an den Endnutzer
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung vor der Abgabe oder Anpassung an den Endnutzer zu kontrollieren.
Werden Mängel festgestellt, darf das Produkt weder abgegeben noch verwendet werden, bevor der Sachverhalt mit Ortowear geklärt wurde.
Ortowear haftet nicht für Schäden oder Kosten, die daraus entstehen, dass der Kunde ein Produkt trotz eines erkannten oder erkennbaren Mangels an den Endnutzer abgegeben oder verwendet hat.
10.3 Frist zur Geltendmachung von Mängeln
Sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung etwas anderes vorsehen, sind Mängel spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ab Lieferdatum schriftlich geltend zu machen.
Eine Reparatur, Neuanfertigung oder Ersatzlieferung führt nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn dieser Frist.
10.4 Mängelrüge
Jede Mängelrüge ist schriftlich einzureichen und muss eine Beschreibung des geltend gemachten Mangels sowie geeignete Nachweise enthalten.
Ortowear ist berechtigt, ergänzende Informationen, Fotos, Messdaten oder die Rücksendung des Produkts zu verlangen, bevor über die Mängelrüge entschieden wird.
10.5 Nacherfüllung
Jede Mängelrüge wird von Ortowear individuell geprüft.
Ortowear ist nach eigenem Ermessen berechtigt,
Ortowear hat stets das Recht, zunächst Nacherfüllung zu leisten.
Solange Ortowear die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist anbietet, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
10.6 Unberechtigte Mängelrügen
Ergibt die Prüfung durch Ortowear, dass die Lieferung vertragsgemäß erbracht wurde und kein Material-, Herstellungs- oder sonstiger Sachmangel vorliegt, ist Ortowear berechtigt, eine Bearbeitungs- und Prüfgebühr zu berechnen.
Diese Gebühr umfasst insbesondere die technische Prüfung, die administrative Bearbeitung sowie die Abwicklung der Mängelrüge.
10.7 Zur Reparatur oder Mängelprüfung eingesandte Produkte
Produkte, die zur Reparatur oder im Rahmen einer Mängelrüge eingesandt werden, müssen gereinigt sein.
Gehen Produkte in ungereinigtem Zustand bei Ortowear ein, ist Ortowear nach eigenem Ermessen berechtigt,
Etwaige Transportkosten für die Rücksendung ungereinigter Produkte trägt der Kunde.
10.8 Haftungsausschlüsse
Ortowear haftet nicht für Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen, die ganz oder teilweise zurückzuführen sind auf
Ortowear haftet ferner nicht für Veränderungen der Passform oder Funktion, die ganz oder teilweise auf Veränderungen beim Endnutzer nach der Lieferung zurückzuführen sind, insbesondere infolge von Veränderungen der Anatomie, des Körpergewichts, der Mobilität, des Gesundheitszustands, der Biomechanik oder vergleichbarer individueller Umstände.
Derartige Veränderungen stellen keinen Sachmangel des Produkts dar und begründen keine Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche des Kunden.
10.9 Gewährleistung
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt Ortowear keine weitergehende Gewährleistung als die in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten Rechte.
11.1 Lieferung von Hardware
Die Hardware wird entsprechend der jeweils gültigen Produktspezifikation sowie der zugehörigen Produktdokumentation geliefert.
Geringfügige Änderungen an Konstruktion, Komponenten oder technischen Spezifikationen, welche die bestimmungsgemäße Funktion oder den vorgesehenen Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
11.2 Installation
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kunde für die Installation, Netzwerkkonfiguration, Stromversorgung, Internetverbindung sowie sämtliche technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich.
Ortowear haftet nicht für Fehler, Betriebsunterbrechungen oder Leistungseinschränkungen, die auf die IT-Infrastruktur, das Netzwerk, Geräte Dritter oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Ortowear zurückzuführen sind.
11.3 Komponenten Dritter
Die Hardware kann Komponenten oder integrierte Software enthalten, die von Dritten entwickelt oder hergestellt wurden.
Für derartige Komponenten gelten, soweit einschlägig, die Lizenz- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
12.1 Nutzungsrecht
Software wird ausschließlich auf Grundlage eines Nutzungsrechts bereitgestellt und nicht verkauft.
Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im Umfang und für die Dauer der jeweils abgeschlossenen Vereinbarung.
Geistige Eigentumsrechte an der Software werden dem Kunden nicht übertragen.
12.2 Verfügbarkeit
Ortowear ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Software und Cloud-Services sicherzustellen.
Eine ununterbrochene, jederzeit verfügbare oder fehlerfreie Nutzung wird jedoch nicht gewährleistet.
Vorübergehende Unterbrechungen infolge von Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Ortowear stellen keinen Mangel und keine Vertragsverletzung dar.
12.3 Aktualisierungen
Ortowear ist berechtigt, Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates, funktionale Erweiterungen sowie sonstige Verbesserungen der Software und Cloud-Services vorzunehmen.
Hieraus entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche auf Vergütung, Preisnachlass oder Schadensersatz.
12.4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für
Soweit gesetzlich nicht zwingend zulässig, ist es dem Kunden untersagt, die Software zu kopieren, zu verändern, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln.
13.1 Zweck
Ortowear kann dem Kunden digitale entscheidungsunterstützende Werkzeuge zur Verfügung stellen, welche die fachliche Beurteilung des Kunden bei der Auswahl unter anderem von Größe, Passform, Modell, Komponenten oder sonstigen Produkteigenschaften unterstützen.
Diese Werkzeuge dienen ausschließlich als technische Hilfsmittel.
13.2 Verantwortung des Kunden
Der Kunde bleibt jederzeit allein verantwortlich für
Die Nutzung entscheidungsunterstützender Werkzeuge entbindet den Kunden nicht von seiner fachlichen Verantwortung.
13.3 Haftung
Ortowear haftet nicht für Entscheidungen, Bewertungen oder Produktauswahlen, die der Kunde auf Grundlage von Informationen, Berechnungen oder Ergebnissen trifft, welche durch entscheidungsunterstützende Werkzeuge bereitgestellt werden.
14.1 Rechte von Ortowear
Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an Produkten, Software, Cloud-Services, CAD-Systemen, digitalen Produktionsdateien, digitalen Leisten, Datenbanken, Dokumentationen, technischen Zeichnungen, Produktdesigns, Marken, Know-how, Fertigungsmethoden sowie sonstigen von Ortowear entwickelten oder bereitgestellten Materialien verbleiben ausschließlich bei Ortowear oder den jeweiligen Lizenzgebern.
Dem Kunden werden keine Rechte übertragen, die über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht der gelieferten Produkte und Leistungen hinausgehen.
14.2 Vom Kunden bereitgestellte Unterlagen
Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen eigenen Informationen, Scans, Messdaten, Dokumentationen sowie sonstigen Unterlagen, die Ortowear zur Durchführung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden.
15.1 Leistungsumfang
Beratungs-, Support- und sonstige Dienstleistungen werden entsprechend der jeweils abgeschlossenen Vereinbarung erbracht.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen diese Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten von Ortowear.
15.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat Ortowear sämtliche Informationen, Unterlagen, Einrichtungen sowie Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die auf eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
15.3 Änderungen
Verlangt der Kunde Änderungen der vereinbarten Beratungs-, Support- oder Serviceleistungen, ist Ortowear berechtigt, Preise, Leistungsumfang, Lieferfristen sowie sonstige Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen.
15.4 Einsatz von Subunternehmern
Ortowear ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
16.1 Allgemeines
Ortowear haftet ausschließlich für die eigenen Produkte und Dienstleistungen nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Ausschluss mittelbarer Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Ortowear unter keinen Umständen für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für
Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von der Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs.
16.3 Produkthaftung
Die Produkthaftung von Ortowear beschränkt sich auf die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der jeweils anwendbaren Produkthaftungsgesetzgebung.
Soweit gesetzlich zulässig, wird jede darüber hinausgehende Produkthaftung ausgeschlossen.
16.4 Haftungshöchstgrenze
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Ortowear auf den Rechnungswert derjenigen Lieferung begrenzt, auf welche sich der jeweilige Anspruch bezieht.
Soweit im Zusammenhang mit den digitalen Lösungen von Ortowear personenbezogene Daten verarbeitet werden, richtet sich diese Verarbeitung nach der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Data Processing Agreement – DPA), sofern eine solche Anwendung findet.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten gegenüber Ortowear den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag erhaltenen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des Vertrages verwendet und Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Ortowear haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Ortowear liegen.
Hierzu gehören insbesondere:
Für die Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten von Ortowear.
Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den hiervon betroffenen Teil des Vertrags schriftlich zu kündigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Für sämtliche Verträge sowie alle Streitigkeiten zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht des Königreichs Dänemark.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht in Esbjerg, Dänemark, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.
Ortowear ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen.
Ortowear ist ferner berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ortowear auf Dritte zu übertragen.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen treten zu dem auf der Titelseite angegebenen Datum in Kraft und ersetzen sämtliche früheren Fassungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Ortowear behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen gelten für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften oder individuelle Vereinbarungen nichts anderes bestimmen.
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